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Nachhaltige Beschaffung von Reinigungsmitteln – die Vielzahl der Leitfäden

Für die Umsetzung nachhaltiger Beschaffungsmaßnahmen existiert eine Vielzahl verschiedener Empfehlungen und Leitfäden. Diese wurden von diversen Institutionen verfasst und sind meist nur an bestimmte Bereiche in der öffentlichen Beschaffung adressiert. So gibt es beispielsweise allein acht Leitfäden, die sich mit der nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen beschäftigen. Diese enthalten in der Regel Hilfestellungen zur Integration von Mindestkriterien, der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Vorgehen zu Angebotsauswertungen.

Verfügbarkeit von Leitfäden und Handbüchern zur nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsmitteln

Leitfäden und Handbücher, die sich mit der nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsmitteln beschäftigen, werden von immer mehr Institutionen herausgegeben, wie der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, der OECD, den Ministerien der Länder und dem Umweltbundesamt. Allein seit dem Jahr 1999 wurden mehr als 70 Konzepte veröffentlicht, die sich mit dem Thema nachhaltige Beschaffung beschäftigen, sowie mindestens 30 Leitfäden, die speziell auf das Thema der ökologischen Nachhaltigkeit eingehen. Davon beinhalten acht Dokumente ganz konkret Handlungsempfehlungen oder Hilfestellungen zur nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsmitteln und -dienstleistungen. Drei davon widmen sich diesem Thema sogar komplett oder zumindest in Teilen:

Darüber hinaus gibt es fünf weitere Dokumente in Form von Konzepten, Handbüchern sowie Studienergebnissen, die ebenfalls Abschnitte zur nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsmitteln und -dienstleistungen enthalten:

Die nachhaltige Beschaffung von Reinigungsmitteln wird immer wichtiger

Die nachhaltige Beschaffung von Reinigungsmitteln scheint auf politischer Ebene in den letzten Jahren immer wichtiger zu werden, denn alle Dokumente, die sich mit diesem Thema beschäftigen, wurden in den Jahren 2011 bis 2019 herausgebracht. Sie wurden auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene herausgegeben, sodass jegliche politischen Ebenen vertreten sind.

Darüber hinaus gibt es sowohl städteübergreifende Regelungen, wie beispielsweise das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung, als auch organisationsinterne Vorgaben. Ein gutes Beispiel für Letzteres ist die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit, kurz GIZ.

Unterschiede zwischen den Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung

Bei den Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung, die explizit Abschnitte zum Einkauf von Reinigungsmitteln und -dienstleistungen enthalten, gibt es einige zum Teil große Unterschiede. Diese beruhen zumeist darauf, dass die verschiedenen Institutionen unterschiedliche Ziele verfolgen.

Im Leitfaden der Stadt Leipzig wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Empfehlungen des Umweltbundesamtes berücksichtigt werden sollen. Außerdem sollen bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, auch vorzugsweise die Produkte eingekauft werden, die dessen Kriterien entsprechen.

In der Publikation des GIZ wird ein Überblick über die Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung sowie über den Beschaffungsprozess unter Einbeziehung nachhaltiger Aspekte vermittelt. Dabei werden auch Beispiele für Leistungsbeschreibungen inklusive Verbesserungspotenzialen dargestellt. Die an die Reinigungsfirmen gestellten Anforderungen orientieren sich an den Kriterien des EU-Ecolabels.

Die Europäische Union hingegen gibt einen weitreichenden Überblick über die Implementierung nachhaltiger Beschaffung, den Beschaffungsprozess selbst sowie die Vergabe- und Vertragsverhandlungen.

Bei der Veröffentlichung der Europäischen Kommission liegt der Fokus insbesondere auf der Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. Dafür wurden die Selektionskriterien, technischen Spezifikationen sowie Klauseln der Vertragserfüllung festgehalten.

Im Leitfaden der Freien und Hansestadt Hamburg sind unter anderem Produktvorgaben und Zuschlagskriterien für diverse Produkte und Leistungen der Reinigungsbranche erfasst. Er soll öffentlichen Auftraggebern dabei helfen, die ökologischen Vorgaben des § 3b HmbVgG im Rahmen des Auftragsverfahrens zu berücksichtigen.

Der Wegweiser für nachhaltige Reinigungsdienstleistungen vom Umweltministerium Baden-Württemberg behandelt vor allem Unterhalts- und Glasreinigungsdienstleistungen bei Gebäuden. Für die Erstellung der Vergabeunterlagen wurden Mindestkriterien und Nachweise für die Leistungsbeschreibung sowie Klauseln für die Auftragsdurchführung erstellt. Dabei soll die Vergabe, wenn alle geforderten Kriterien erfüllt sind, nach dem Preis erfolgen.

Der Leitfaden des Hessischen Ministeriums der Finanzen will bei der Erstellung der Vertragsunterlagen unterstützen, wobei insbesondere die Eignungsprüfung des Bieters, Leistungsbeschreibung sowie Vertragsbedingungen für die Auftragsausführung von Bedeutung sind. Aber auch für gängige Gütezeichen und Methoden der Angebotswertung werden Hilfestellungen gegeben.

Der Leitfaden des Umweltbundesamtes enthält wesentliche Informationen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen. Außerdem gibt es zusätzlich einen Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln. Auf diesen kann im Leistungsverzeichnis verwiesen werden, um die Umweltanforderungen vergaberechtlich eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

Ergänzung der Leitfäden

Um eine wirklich umfassend nachhaltige Beschaffung nach neuesten Erkenntnissen zu garantieren, benötigen die meisten Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung in der Reinigung jedoch eine Aktualisierung. Das gilt auch für den geltenden Leitfaden des Bundesumweltamtes, welcher noch auf dem Stand der Technik von 2012 ist. Daher ist es hier wichtig, den Leistungsgegenstand in der Beschaffung genauer zu spezifizieren. In den meisten Leitfäden fehlen beispielsweise einige Umweltkriterien wie die Pflicht einer fest verbundenen Dosiervorrichtung, eine Verpackungsgestaltung im Sinne der Kreislaufwirtschaft sowie die Verpflichtung zu einem unbedruckten und ungefärbten Design ebenso wie der Verzicht auf Mikroplastik, eine Rezeptur aus regenerativen Rohstoffen, die Verwendung von Öl-Derivaten zum Regenwald-Schutz oder die Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion.

Um diesen Kriterien nachzukommen und den öffentlichen Einkäufern die Ausschreibung von umweltfreundlichen Produkten zu erleichtern, haben wir den erweiterten Umweltfragebogen entwickelt. Dieser kann zur Beschaffung von Reinigungsmitteln und -dienstleistungen in der Gebäudereinigung verwendet werden. Mit der Verwendung des erweiterten Umweltfragebogens können öffentliche Beschaffer sicher sein, dass ausschließlich Produkte mit unbedenklichen Inhaltsstoffen rechtskonform ausgeschrieben und eingekauft werden.